Aktuelles
Landesfamilienpass: Gutscheinkarten 2023 abholbereit
icon.crdate10.01.2023
Inhaber des Landesfamilienpasses können die Gutscheinkarten 2023 ab sofort beim Bürgeramt im Rathaus Bühlertann abholen. Aufgrund der fortdauernden Coronalage weisen wir darauf hin, dass es bei zahlreichen Kooperationspartnern Einschränkungen für den Besuch gibt und dieser nur mit Online-Ticket möglich ist. Darüber, ob und wie das entsprechende Freizeitangebot genutzt werden kann, erfahren Sie auf der Homepage des Anbieters.
Inhaber des Landesfamilienpasses können die Gutscheinkarten 2023 ab sofort beim Bürgeramt im Rathaus Bühlertann abholen.
Aufgrund der fortdauernden Coronalage weisen wir darauf hin, dass es bei zahlreichen Kooperationspartnern Einschränkungen für den Besuch gibt und dieser nur mit Online-Ticket möglich ist.
Darüber, ob und wie das entsprechende Freizeitangebot genutzt werden kann, erfahren Sie auf der Homepage des Anbieters.
Antragsberechtigt sind Familien, die mit mindestens drei kindergeldberechtigenden Kindern oder mindestens einem kindergeldberechtigenden schwer behinderten Kind in einer Gesellschaft leben.
Ebenfalls antragsberechtigt sind Alleinerziehende, die mit mindestens einem kindergeldberechtigenden Kind in häuslicher Gemeinschaft leben. Ebenso Familien, die Kinderzuschlags-, Wohngeld- oder Bürgergeld berechtigt sind und mit mindestens einem kindergeldberechtigenden Kind in häuslicher Gemeinschaft leben, wie auch Familien, die Leistungen aus dem Asylbewerberleistungsgesetz erhalten und mit mindestens einem Kind in häuslicher Gemeinschaft leben.
Familien aus der Ukraine, die Bürgergeld berechtigt sind, können somit bei entsprechendem Nachweis und mit Vorliegen der genannten Voraussetzungen einen Landesfamilienpass erhalten.
Seit 2019 können in den Pass neben der »Berechtigten Person« vier weitere erwachsene Begleitpersonen eingetragen werden.
Das können neben Ehepartner, Lebensgefährten, getrenntlebender Elternteil auch Oma und Opa oder eine andere Betreuungsperson sein. Von den eingetragenen Personen können bei Ausflügen aber höchstens zwei ausgewählt werden, die die Vergünstigung des Landesfamilienpasses in Anspruch nehmen.
Die Bürgermeisterämter geben die Gutscheinkarte 2023 an die bisherigen Inhaberinnen und Inhaber der Landesfamilienpässe und neue Antragstellerinnen und Antragsteller aus.
Weitere Informationen erhalten Sie beim Bürgeramt der Gemeinde Bühlertann und auf der Internetseite des Ministeriums für Soziales, Gesundheit und Integration:
https://sozialministerium.baden-wuerttemberg.de/index.php?id=8340